Der Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2022 (JStG 2022) sieht vor, dass die 19% Mehrwertsteuer beim Kauf einer privaten Photovoltaikanlage von bis zu 30 kWp entfällt. Dieses wurde kürzlich im Bundestag verabschiedet.
Wenn Sie die MwSt-Ersparnis nutzen möchten, müssen Sie während des Bestellprozesses einfach den Haken setzen, der bestätigt, dass Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
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Da das Gesetz noch brandneu ist, sind die Information vorläufig und können jederzeit angepasst werden.
Wir sind stets an diesem Thema dran und werden Sie mit allen Informationen auf den laufenden halten.
und sichern Sie sich Ihr persönliches Balkonkraftwerk ohne Mehrwertsteuer vor dem großen Andrang zum Jahresstart!