Anleitung zur Anmeldung Deines Solaryou
Balkonkraftwerks beim Netzbetreiber
Dein Solaryou Balkonkraftwerk muss bei Deinem lokalen Netzbetreiber angemeldet werden. Dazu müssen ein bis zwei Formulare ausgefüllt und an Deinen Betreiber zugesendet werden, entsprechende Vorlagen findest du in unserem Downloadbereich. Ebenso sollte die Anmeldung beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur statt finde, mehr dazu weiter unten.
Einige Netzbetreiber haben auf ihrer Webseite ein Musterformular zur Anmeldung von steckbaren Solaranlagen, auf welches zurückgegriffen werden sollte, um dein Balkonkraftwerk anzumelden (Hier z.B. das Anmeldeformular der Stadtwerke Norderstedt). Bietet Dein Netzbetreiber so etwas nicht an, kannst Du unseren Musterbrief für die Anmeldung nutzen (Hier klicken für das Anmeldeformular).
Wenn Dein Netzbetreiber kein Musterformular anbietet, muss außerdem das Inbetriebsetzungsprotokoll E.8 ausgefüllt werden. Die dafür notwendigen technischen Daten findest Du im Datenblatt, welches Deiner Solaryou Anlage beiliegt.
Zusätzlich benötigt Dein Netzbetreiber noch das Dokument „Netz- und Anlagenschutz“ und das Einheitenzertifikat Deines Wechselrichters – auch diese Unterlagen sind im Downloadbereich zu finden.
Was ist bei der Anmeldung zu beachten?
Rechnungsempfänger der Stromrechnung und Betreiber Deines Solaryou Balkonkraftwerks sollten dieselbe Person sein.
Die AC-Nennleistung Deiner Solaranlage entspricht der Leistung Deines Wechselrichters. Hast Du ein einzelnes Solarmodul in Betrieb beträgt die Nennleistung 300 Watt, zwei Solarmodule können dementsprechend bis zu 600 Watt leisten.
Produziert Dein Solarkraftwerk mehr Strom als Du verbrauchst, wird der Überschuss in das Energienetz eingespeist (sog. Netzrückspeisung). Trotzdem raten wir dazu, auf die Einspeisevergütung zu verzichten, Kosten und Nutzen gleichen sich für die geringe Menge an eingespeisten Strom nicht aus.
Wenn Dein Stromzähler auch Rückwärts laufen kann, muss er durch einen Zweirichtungszähler ersetzt werden. Das ist normalerweise kostenfrei und dauert nur ein paar Minuten. Auf dem Formular muss in diesem Fall durch entsprechendes Ankreuzen die Einrichtung durch den Messstellenbetreiber beauftragt werden.
Hürden umschiffen
Balkonkraftwerke sind noch ziemlich neu, einige Netzbetreiber wissen daher nicht, welche Rechte und Ansprüche sie selbst und Du bei der Anmeldung haben.
Wir erklären, wie du drei wiederkehrende Hürden umschiffen kannst:
Sollte Dein Netzbetreiber die Anmeldung Deines Solaryou Balkonkraftwerks durch einen Elektriker verlangen, kannst Du auf die Norm DIN VDE 0100- 551 zum Errichten von Niederspannungsanlagen hinweisen, die ausdrücklich darauf hinweist, dass steckerfertigen Erzeugungsanlagen zur privaten Stromerzeugung bis zu einer Gesamtleistung von 600 Watt beim Netzbetreiber selbst angemeldet werden dürfen.
Muss Dein Stromzähler ausgetauscht werden, kann es passieren, dass Dein Netzbetreiber ein Entgelt dafür verlangt – dies muss aber nach § 33 Messstellenbetriebsgesetz kostenfrei durchgeführt werden.
Wenn Dein Netzbetreiber den Verbau eines speziellen Steckers für Dein Solaryou Balkonkraftwerk verlangt, sollte draufhingewiesen werden, dass der Zuständigkeitsbereich des Netzbetreibers am Zählerschrank endet und Du den Stecker selber wählen darfst.
Sobald Dein Solaryou Balkonkraftwerk erfolgreich angeschlossen wurde, muss die Solaranlage im Marktstammdatenregister registriert werden.
Die Bundesnetzagentur hat dazu zwei Videos veröffentlicht, die Dir dabei weiterhelfen können.
Hier nochmal die Anleitung zur Registrierung:
Erstelle ein Benutzerkonto auf folgender Webseite:
Registriere Dich als Marktakteur in der Rolle „Anlagenbetreiber“ und registriere deine Solaranlage.
Wichtige Antworten auf offene Fragen:
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